Der Vorstand des WAVL hat die Gewährung eines Sozialrabattes in der Höhe von € 25 beschlossen. Der Sozialrabatt soll den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WAVL zugutekommen. Die Inanspruchnahme des Sozialrabattes ist zur Gänze an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Abt. 9 beim Amt der Bgld. Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder WAVL-Kunde, der in den Genuss dieses Heizkostenzuschusses gelangt, über Antrag und gegen Vorweis des entsprechenden Schreibens, eine Gutschrift über einen Betrag in Höhe von € 25,00 bekommt. Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden. Das entsprechende Antragsformular ist entweder bei Ihrer Gemeinde oder auf https://www.wavl.eu/info-service/download/ zu finden. Der Rabatt wird bei der folgenden Wasserabrechnung zum Abzug gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Obmann Ernst Dorner
Kursiv