Der Hauskanal


Der Hauskanal (=privates Kanalsystem) ist das vom Besitzer einer anschluss-pflichtigen Liegenschaft zu errichtende Kanalsystem zur Sammlung und Ableitung des Abwassers in das öffentliche Kanalsystem. Die Schnittstelle befindet sich beim Putz- und Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze. Genaue Abgrenzung siehe Abb. unten.

Fachbegriffe zum Hauskanalsystem

    1. Entwässerungsgegenstand = Schmutzwasser
        (z.B. aus WC, Dusche, Badewanne, Waschbecken,
        Spülbecken, Bodenablauf, Geschirrspüler, Waschmaschine)
    2. Schmutzwassersammel- und Fallleitung
    3. Grundleitung
    4. Entlüftungsleitung
    5. Putz- und Kontrollschacht für Schmutzwasser
    6. Regenabfallrohr
    7. Regenwassergrundleitung
    8. Putz- u. Kontrollschacht für Regenwasser
    9. Rückstausicherung in Grundleitung
  10. Anschlussleitung
  11. Grundgrenze

 

Anschluss an das öffentliche Kanalsystem

Beim Trennsystem werden die Schmutzwässer und die Niederschlagswässer (Regen) in zwei voneinander getrennten Kanalsystemen abgeleitet. Das Schmutzwasser fließt zur Abwasserreinigung bis in die Kläranlage. Zur Ableitung der Niederschlagswässer dient in der Regel ein eigenes Regenwasserkanalsystem, das in ein geeignetes Oberflächengewässer (Bach, Fluss, See) ausmündet. Die Gemeinde als Baubehörde bzw. Kanalbetreiber kann alternativ zur Ableitung auch eine vollständige oder zumindest teilweise Versickerung der Niederschlagswässer am eigenen Grundstück vorschreiben.

Beim Mischsystem wird im Gegensatz zum Trennsystem das gesamte auf der Liegenschaft anfallende Wasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) in ein gemeinsames Kanalsystem eingeleitet.

Die Einleitung von Grundwasser aus Drainagen ist jedoch streng verboten! Die Versickerung von Niederschlagswasser am eigenen Grundstück ist auch beim Mischsystem anzustreben.

Planung, Bewilligung und Errichtung der Hauskanalisation

Die Hauskanalisation muss von einem befugten Fachmann geplant und mit den erforderlichen Planunterlagen von der Baubehörde genehmigt werden. Die Errichtung und der Anschluss an das öffentliche System müssen ebenfalls durch eine geeignete Fachfirma nach den Regeln der Technik vorgenommen werden.

 

 

Gesetze, Verordnungen, Normen

  • Burgenländisches Baugesetz, Burgenländische Bauverordnung
  •  Burgenländisches Kanalanschlussgesetz, Burgenländisches Kanalabgabegesetz
  • NÖ Bauordnung, NÖ Bautechnikverordnung
  • NÖ Kanalgesetz
  • ÖNORM B 2501: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
  • ÖNORM EN 12050 Teil 1-4: Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung
  • ÖNORM EN 12056 Teil 1-5: Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden

 

Checkliste für den Hauskanal

In der Planungsphase

  • Lage und Tiefe des Anschlusspunktes beim Kanalbetreiber (meistens Gemeinde) erfragen
  • 1% Mindestgefälle für Sammel- und Grundleitungen vorsehen
  • 5% Maximalgefälle für Sammel- und Grundleitungen einhalten
  • Richtungsänderungen mit Einzelbögen mit Winkeln bis höchstens 45° ausführen
  • Einbau von Abzweigern mit Winkeln bis höchstens 45° ausführen
  • Putzmöglichkeiten zur Reinigung und Überprüfung einplanen
  • Putz- und Kontrollschacht an der Grundgrenze bzw. Putzstück im Keller, wenn das Gebäude an der Grundgrenze steht, vorsehen
  • Fachgerechte Kanalentlüftung über Dach einplanen
  • Geruchsverschluss (Siphon) bei jeder Ablaufstelle vorsehen
  • Normgerechte Rückstausicherung für alle Anschlüsse unter der maßgeblichen Rückstauebene einbauen

In der Bauphase

  • Geeignetes Rohrmaterial verwenden
  • Vermeiden des Eintrittes von Erdmaterial und Schotter während der Baumaßnahmen
  • Dichtheitsprüfung des Hauskanalsystems nach der Herstellung
  • Bestandsplan der gesamten Hauskanalisation erstellen (lassen)
  • Beim Trennsystem: Vermeiden von Fehlanschlüssen


Im Betrieb

  • Einmal jährlich optische Kontrolle bei allen Putz- und Kontrollschächten auf Ablagerungen
  • Wartung und Überprüfung der Funktion der eingebauten Rückstausicherung
  • Einbringen nur jener Schmutzstoffe in die Hauskanalisation, die vom menschlichen Körper ausgeschieden werden bzw. die bei der Körper- und Wäschereinigung und bei der Reinigung im            Küchenbereich anfallen. Alle anderen Abfälle müssen über die jeweils dafür vorgesehenen Entsorgungssysteme beseitigt werden


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