Der Hauskanal (=privates Kanalsystem) ist das vom Besitzer einer anschluss-pflichtigen Liegenschaft zu errichtende Kanalsystem zur Sammlung und Ableitung des Abwassers in das öffentliche Kanalsystem. Die Schnittstelle befindet sich beim Putz- und Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze. Genaue Abgrenzung siehe Abb. unten.
1. Entwässerungsgegenstand = Schmutzwasser
(z.B. aus WC, Dusche, Badewanne, Waschbecken,
Spülbecken, Bodenablauf, Geschirrspüler, Waschmaschine)
2. Schmutzwassersammel- und Fallleitung
3. Grundleitung
4. Entlüftungsleitung
5. Putz- und Kontrollschacht für Schmutzwasser
6. Regenabfallrohr
7. Regenwassergrundleitung
8. Putz- u. Kontrollschacht für Regenwasser
9. Rückstausicherung in Grundleitung
10. Anschlussleitung
11. Grundgrenze
Beim Trennsystem werden die Schmutzwässer und die Niederschlagswässer (Regen) in zwei voneinander getrennten Kanalsystemen abgeleitet. Das Schmutzwasser fließt zur Abwasserreinigung bis in die
Kläranlage. Zur Ableitung der Niederschlagswässer dient in der Regel ein eigenes Regenwasserkanalsystem, das in ein geeignetes Oberflächengewässer (Bach, Fluss, See) ausmündet. Die Gemeinde als
Baubehörde bzw. Kanalbetreiber kann alternativ zur Ableitung auch eine vollständige oder zumindest teilweise Versickerung der Niederschlagswässer am eigenen Grundstück vorschreiben.
Beim Mischsystem wird im Gegensatz zum Trennsystem das gesamte auf der Liegenschaft anfallende Wasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) in ein gemeinsames Kanalsystem eingeleitet.
Die Einleitung von Grundwasser aus Drainagen ist jedoch streng verboten! Die Versickerung von Niederschlagswasser am eigenen Grundstück ist auch beim Mischsystem anzustreben.
Die Hauskanalisation muss von einem befugten Fachmann geplant und mit den erforderlichen Planunterlagen von der Baubehörde genehmigt werden. Die Errichtung und der Anschluss an das öffentliche System müssen ebenfalls durch eine geeignete Fachfirma nach den Regeln der Technik vorgenommen werden.
In der Planungsphase
In der Bauphase
Im Betrieb