Zu einem Rückstau in das private Kanalsystem (Hausanschluss-kanal) und in weiterer Folge u.U. auch in tiefer liegende Gebäudeteile (Keller, Garage, etc.) kommt es infolge
hydraulischer Überlastung des öffentlichen Kanalsystems, wenn der Wasserspiegel in diesem bis zur oder ü̈ber die Rückstauebene ansteigt. Als maßgebliche Rückstauebene kann im Allgemeinen das
Niveau des gegen die Fließrichtung gesehenen nächsten Kanalschachtes (Straßenoberkante) plus 15 cm angesehen werden.
Ursachen für einen Rückstau sind:
Was kann bei Rückstau passieren?
Aus diesem Grund ist entsprechend den maßgeblichen technischen Regeln (z.B.: ÖNORMEN 12056 Teil 1-5,
ÖNORM B 2501) jeder unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene liegende Entwässerungsgegenstand gegen Rückstau zu sichern.
Bei Missachtung dieser technischen Bestimmungen
schränken Versicherungen Entschädigungen ein oder
lehnen sie sogar ab. Schadenersatzansprüche gegenü̈ber den Betreibern der öffentlichen Kanalnetze sind in aller Regel ausgeschlossen, da ein Rückstau bis zur maßgeblichen Rü̈ckstauebene in
Abwasserkanälen zulässig ist.
PROBLEMLÖSUNG
Durch den Einbau und Betrieb einer automatisch arbeitenden Hebeanlage mit Rückstauschleife oder durch Rückstauverschlüsse ist ein zuverlässiger
Schutz vor Schäden durch Rückstau möglich.
1 Regen
2 Regenfallrohr
3 Entlüftung
4 Sickerschacht
5 Hausanschlußschacht
6 Kanal
7 Straßenablauf
8 Hebeanlage
9 Rückstauebene
10 Rückstauschleife über der Rückstauebene
Der Einbau und Betrieb einer Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife über die Rü̈ckstauebene stellt den sichersten Schutz dar. Dadurch kann auch bei Rü̈ckstau aus dem öffentlichen Kanalsystem das anfallende Abwasser in die öffentliche Kanalisation gepumpt werden, die Hausentwässerung bleibt in vollem Umfang betriebsfähig.
Kellerabgänge und Garageneinfahrten (Rigole) unter der Rückstauebene können nur über
Abwasserhebeanlagen zuverlässig entwässert werden!
Jeder Hausbesitzer ist für den Schutz seines Gebäudes gegen Rückstau selbst
verantwortlich.
1 Regen
2 Regenfallrohr
3 Entlü̈ftung
4 Sickerschacht
5 Hausanschlußschacht
6 Kanal
7 Straßenablauf
8 Rückstauverschluss
9 Rü̈ckstauebene
10 Kellerablauf
Unter der Rückstauebene liegende Ablaufstellen können bei ausreichendem Gefälle zum Kanal mit Rü̈ckstauver-schlüssen gemäß gültiger Normen abgesperrt werden. Der Einbau ist jedoch nur zulässig:
Oberflächen- und Dachwässer sind gemäß Baubescheid entweder vor Ort zu versickern oder
abzuleiten.