Folgende Stoffe bzw. Werte kommen relativ häufig und in erhöhten Konzentrationen in unserem Grund- und Trinkwasser vor. Sie können laut einschlägigen Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation WHO Auswirkungen auf die Gesundheit haben und werden daher bei der Wasseruntersuchung routinemäßig überprüft.
Trinkwasser soll klar und farblos sein, insbesondere keine Trübungen oder Niederschläge (Bodensatz) aufweisen. Färbung oder Trübung können auf eine mögliche Verunreinigung (z.B. schlechte Filterwirkung des Bodens oder defekte Rohrleitung) hinweisen.
Der Geruch von Trinkwasser soll neutral sein, keinesfalls unangenehm - z.B. faul oder modrig. Geruch kann auf gesundheitsschädliche Stoffe oder lange Lagerung des Wassers in schlecht gewarteten Behältern oder Rohrleitungen hinweisen.
Der pH-Wert ist ein Maß für den Säuregrad einer Lösung und beschreibt den Gehalt an Wasserstoff-Ionen im Wasser. Er sollte nicht unter 6,5 und nicht über 8,5 liegen. Extreme pH-Werte, also Werte unter 4 und über 10, führen zu Augenirritationen (rote Augen etc.). Normalerweise werden solche Werte jedoch nicht erreicht.
Die elektrische Leitfähigkeit ist von Art und Menge der gelösten Ionen abhängig. Destilliertes Wasser hat beispielsweise einen sehr niedrigen Wert, weil es den elektrischen Strom
kaum leitet. Hartes Wasser, das neben Kalzium und Magnesium auch Nitrat-, Clorid- und Sulfationen in höherer Konzentration enthält, weist demgegenüber einen hohen Wert auf.
Wenn die hohe Leitfähigkeit nicht geologisch bedingt ist, kann das ein Hinweis auf Verunreinigungen durch Abwasser sein.
Die Wasserhärte (Gesamthärte) ist ein Maß für den Kalkgehalt des Wassers. Man unterscheidet die Karbonathärte (vorübergehende Härte), hervorgerufen durch die Bikarbonate des
Kalziums und Magnesiums, die beim Kochen ausfallen und somit den lästigen Kesselstein bilden, und die Nichtkarbonathärte (bleibende Härte), die beim Kochen des Wassers keine Ablagerung
verursacht.
Die Härte wird in "deutschen Härtegraden" (dH) angegeben. 0° bis 10° dH gilt als weich bis mäßig hart, 10° bis 16° dH als ziemlich hart, Wasser über 16° dH als hart. Weiches Wasser hat unter
Umständen einen faden Geschmack, hartes Wasser kann "Kalk"-Ablagerungen in Geräten bewirken und die Waschkraft von Wasch- und Reinigungsmitteln verringern.
Escherichia coli, coliforme Bakterien und Enterokokken
Wird Grundwasser mit menschlichen oder tierischen Fäkalien verschmutzt, ist die Gefahr groß, dass auch krankheitserregende Bakterien, Viren und andere Mikroorganismen ins
Trinkwassr gelangen. Ursache dafür können etwa eine undichte Senkgrube, lecke Abwasserkanäle oder die Auswaschung von Gülle ins Grundwasser sein. Mikroorganismen zählen zu den gefährlichsten
Trinkwasser-Inhaltsstoffen. Sie können eine Vielzahl von Krankheiten übertragen.
Fäkalkeime sind Indikatoren für das Vorhandensein von Mikroorganismen aus dem Darmtrakt von Warmblütlern. Sie dürfen in 100 ml Trinkwasser nicht nachweisbar sein.
Eisen und Mangan sollen im Trinkwasser nur in geringsten Spuren enthalten sein, da sonst Färbung, Trübung oder unangenehmer Geschmack auftreten können. Durch Absenkung des
Grundwasserspiegels oder zuviel Nitrat im Grundwasser kann der Eisengehalt des Wassers ansteigen.
Eisen- und Manganverbindungen können zu Rohrverkrustungen, Rohrverschlammungen sowie zu Problemen beim Wäschewaschen führen und besonders bei hartem Wasser das Bakterienwachstum fördern. Die
zulässige Höchstkonzentration für Eisen beträgt 0,2 mg/Liter, jene für Mangan 0,05 mg/Liter Trinkwasser.
Ammonium ist im allgemeinen im Trinkwasser nicht enthalten. Sollte es jedoch auftreten, kann das ein Hinweis auf eine Verunreinigung z.B. durch Jauche oder Abwasser sein. Die
zulässige Höchstkonzentration liegt bei 0,5 mg/Liter Trinkwasser.
Nitrat entsteht im Boden bei der Humusbildung und beim Abbau stickstoffhaltiger Düngemittel. Nitrit ist das Abbauprodukt von Nitrat. Nitrat und Nitrit gelangen durch
Nahrungsmittel und Trinkwasser in den menschlichen Körper. Im Magen wird Nitrat zu Nitrit umgewandelt. Die Gefahr für Erwachsene liegt vor allem in der Langzeitwirkung. Zusammen mit anderen
Stoffen bilden sich die krebserregenden Nitrosamine bzw. Nitrosamide. Für Säuglinge besteht darüber hinaus eine weitere Gefahr: Nitrit vermindert den Sauerstofftransport im Blut, was zu
Beeinträchtigungen in der Entwicklung, etwa des Gehirns, führen kann. Im Extremfall kommt es zum Tod durch inneres Ersticken.
Der Grenzwert von Nitrat liegt bei 50 mg/Liter, der unbedenkliche Richtwert ist 25 mg/Liter. Der Grenzwert für Nitrit liegt bei
0,1 mg/Liter.
Ins Grundwasser gelangt Chlorid durch Verwitterung. Der natürliche Gehalt kann aber durch Salzstreuung im Winter, Düngemittelauswaschung, undichte Deponien und Industrieabwässer stark erhöht werden. Im Trinkwasser kann Chlorid zusätzlich zur Bekämpfung von Mikroorganismen (Desinfektion) zugesetzt sein. Die zulässige Höchstkonzentration liegt bei 100mg/Liter Trinkwasser.
Aluminium kommt im Grundwasser natürlich vor. Bei der Wasseraufbereitung werden zusätzlich Aluminiumsalze verwendet. Gemeinsam mit Eisen kann Aluminium das Wasser bräunlich verfärben. Die zulässige Höchstkonzentration ist 0,2 mg/Liter Trinkwasser.
Sulfat ist Bestandteil von Düngemitteln, Seifen und Pestiziden. Aluminiumsulfat wird zur Wasseraufbereitung verwendet. Sulfat gelangt weiters durch Abwässer von Kläranlagen,
Papierwerken und Textilfabriken in den Wasserkreislauf.
Sulfat gehört zu den ungefährlichsten Wasserinhaltsstoffen, kann aber die Korrosion von Wasserrohren und -leitungen verstärken. Höhere Sulfatgehalte machen sich geschmacklich nachteilig
bemerkbar. Die zulässige Höchstkonzentration ist 250 mg/Liter.
Eine große Zahl verschiedener Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (=Pestizide) werden in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und auf Nichtkulturland seit
vielen Jahren zur Unkraut- und Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Einige dieser Wirkstoffe können auch im Boden und anschließend im Wasser wiedergefunden werden. Viele Pestizide verursachen in
entsprechender Menge gesundheitliche Schäden. Man hat daher für jedes einzelne Pestizid den sehr niedrigen Grenzwert von
0,1 Mikrogramm/Liter festgelegt. Dieser Vorsorgewert beinhaltet einen hohen Sicherheitsfaktor für viele Pestizide und bedeutet praktisch, daß kein Pestizid im Wasser vorhanden sein darf.
Bei Aufnahme auch niedriger Bleimengen über längere Zeit kann es zu chronischen Vergiftungserscheinungen kommen. Wenn Bleibelastungen im Trinkwasser auftreten, sind diese im allgemeinen auf Bleirohre zurückzuführen, die z.B. in Hausinstallationen (Altbauten) vorhanden sein können. Die zulässige Höchstkonzentration für Blei im Trinkwasser beträgt 50 Mikrogramm/Liter.
Allgemeine Auskünfte und Informationen über Trinkwasser erhält man bei:
Bundeskanzleramt, Sektion VI
Radetzkystr. 2, 1030 Wien
Österr. Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW)
Schubertring 14, 1015 Wien
Weiters erhält man Auskünfte z.B. auch bei den Amtsärzten in den Bezirkshauptmannschaften bzw. beim Amt der Bgld. Landesregierung
Auskünfte über Ihr Trinkwasser gibt der Wasser- und Abwasserverband Lockenhaus und Umgebung unter der Telefonnummer 02611/2290.